Ausbildungsvoraussetzungen
für sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- u. Jugendhilfe NÖ
Gemäß § 17 NÖ.KJHG muss das Fachpersonal in sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder-
und Jugendhilfe eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
Fachliche Mindestanforderungen
- Fachkräfte für Sozialarbeit BA ,Fachkräfte mit abgeschl. MA-Studium in „Soziale
Arbeit/Sozialwesen“
- Fachkräfte für Bildungs- und Erziehungswissenschaften BA
- Diplom-Sozialbetreuer:innen mit Schwerpunkt „Familienarbeit“, „Behindertenarbeit„ und
„Behindertenbegleitung“
- Pädagog:innen der Primar- oder Sekundarstufe
- Psycholog:innen, BA-Studium Psychologie
- Klinische und Gesundheitspsycholog:innen
- Psychotherapeut:innen, BA-Studium Psychotherapiewissenschaften
- BA-Studium oder MA-Studium Musiktherapie
- Ärzt:innen sowie diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
- Absolvent:innen einer anerkannten gleichwertigen Ausbildung, die in einem anderen Staat
erworben wurde
Zusatzqualifikation und facheinschlägige Berufserfahrung ist erforderlich bzw. erwünscht.