Ein/eine Rechtsanwaltsanwärter/in verfasst selbständig Schriftsätze, nimmt Verhandlungen wahr und ist mit Recherchetätigkeiten betraut. Je nach Ausbildungsfortschritt wird der/die Rechtsanwaltsanwärter(in) auch mit der eigenständigen Aktenbearbeitung und mit Mandantengesprächen betraut.
Voraussetzung ist der Abschluss eines juristischen Studiums, das zur Ausübung der Anwaltschaft berechtigt und ein überdurchschnittlicher Studienerfolg. Sinnvoll ist außerdem die Absolvierung des Gerichtsjahres.