Ein solches Praktikum steht am Anfang einer juristischen Praxisausbildung und richtet sich an Studenten und Studentinnen der Rechtswissenschaften. Ziel dieses unentgeltlichen Praktikums, das üblicherweise über einen Monat im Juli, August, September oder Februar stattfindet, ist es, den Studenten und Studentinnen einen ersten Einblick in die Tätigkeit und den Ablauf einer Rechtsanwaltskanzlei zu geben. Unser Ziel ist es mögliche Bewerber und Bewerberinnen für die weitere Ausbildung in unserer Kanzlei kennenzulernen.
Ferialpraktikant(en)innen besuchen vorwiegend gemeinsam mit einem einschreitenden Anwalt Gerichtsverhandlungen und recherchieren kleinere Rechtsprobleme.