Ausbildungsvoraussetzungen
für sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
der Stadt Wien
Gemäß § 6 WKJHG muss das Fachpersonal in sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
Fachliche Anforderungen
- Sozialpädagog:in mit bundesweiter Anerkennung (z.B. Kolleg für Sozialpädagogik)
- FH für Soziale Arbeit 1 inklusive Vorgängerausbildungen (z.B. DSA)
- Sozialpädagogische Fachbetreuer:in in der Kinder- und Jugendhilfe gem. Oö. SBG
(ausschließlich FH-LG)
- Studium Bildungs- bzw. Erziehungswissenschaften2
- Akad. Sozialpädagog:in FH St.Pölten
- MA Sozialpädagogik &Sozialmanagement (Arge Bildungsmanagement)
- Akad. Sozialpädagog:in und Sozialmanager:in mit Vorbildung3 (Arge Bildungsmanagement)
- Diplom-Sozialbetreuer:in4
- Absolvent:innen einer anerkannten gleichwertigen Ausbildung, die in einem anderen
Staat erworben wurde
Personen, die keine der angeführten Ausbildungen aufweisen, können gem. § 6 Abs.5 WKJHG
befristet für den Zeitraum von 5 Jahren beschäftigt werden, sofern sie berufsbegleitend die
erforderliche Ausbildung machen und diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen
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1 Mindestniveau Bachelorstudium, Masterstudien Soziale Arbeit auf Basis eines (Bachelor)Studiums einer sonstigen
Bezugswissenschaft berechtigen ebenfalls zur Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft
2 Diplomstudium, Bachelorstudium oder Masterstudium an einer österr. Universität
3 erforderliche Vorbildung: Pflichtschullehrer:in (Dipl.Päd.,BEd,), Elementarpadagog:in, BA Psychologie, BA
Psychotherapiewissenschaften, Lebens-und Sozialberater:in, Dipl.Sozialbetreuer:in
4 mit Genehmigung auf Nachsicht durch die Kinder-und Jugendhilfe Wien