Die Anstellung erfolgt im Rahmen des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich in der VWG 2. Das Mindestgehalt beträgt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung (37 Wochenstunden) brutto EUR 2286,20. Für die Anstellung von 8,33 Wochenstunden ergibt das EUR 514,39.