Diese Mitarbeiter/innen sind in unserer Kanzlei in einem Ausmaß von acht Wochenstunden zu einem Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze angestellt.
Ihr Aufgabengebiet ist nahezu ausschließlich die juristische Recherche. Ziel dieser Tätigkeit ist es die Studenten und Studentinnen an rechtliche Aufgabenstellungen einer Anwaltskanzlei heranzuführen und die Fähigkeiten einer juristischen Recherche und Argumentation in der Praxis zu stärken.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist der Besuch eines juristischen Studiums und bisheriger überdurchschnittlicher Studienerfolg. Der Bewerber oder die Bewerberinnen sollte bereits einen erheblichen Studienfortschritt vorweisen können (z.B. Ende zweiter Studienabschnitt bzw. Abschluss des Bachelorstudiums).