- Veröffentlicht08.07.2026
- Bewerbungsfrist29.07.2026
- VerwendungsgruppeB1 UA ohne Doktorat
- StellenartWissenschaftliches Personal
- StellenprofilProjektmitarbeiter:in wissP
- DienstbeginnOktober 2026
- Wochenstunden30 h/W
- AnstellungsdauerBefristet
- BefristungBefristet bis 30.06.2028
Die Stelle ist im Forschungsprojekt EUSOFTLAW: EU financial integration and soft law from an EU and a Member States perspective angesiedelt, das durch den Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank gefördert wird.
Das Projekt untersucht die wachsende Bedeutung von „Soft Law“ in der Europäischen Union, insbesondere im Spannungsfeld zwischen rechtlicher Unverbindlichkeit und faktischer Wirkung. Im Fokus steht die Frage, wie nicht-bindende Instrumente die europäische Governance prägen, Integrationsprozesse beeinflussen und zur Weiterentwicklung des europäischen Finanzrechts beitragen.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.
Ihre Aufgaben
- Wissenschaftliche Mitarbeit im Projekt EUSOFTLAW
- Forschung zu Themen wie:
- Rolle und Funktion von Soft Law im EU-Rechtssystem
- Bedeutung nicht-bindender Instrumente für Governance und Integration
- Soft Law im europäischen Finanzrecht
- Mitwirkung an Publikationen, Workshops und wissenschaftlichen Veranstaltungen
- Unterstützung bei der Abwicklung des Projekts
- Abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium der Rechtswissenschaften (Abschluss muss bis 1. September 2026 oder kurz danach vorliegen)
- Aufnahme eines facheinschlägigen Doktoratsstudiums an der Universität Salzburg
- Ausgeprägtes Interesse am Europarecht, insbesondere an dessen aktuellen Entwicklungen
- Ausgezeichnete Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten sowie Teamfähigkeit
Wir bieten
- Möglichkeit zur Anfertigung einer Dissertation in einem innovativen und aktuellen Forschungsfeld
- Einbindung in ein international ausgerichtetes Forschungsprojekt
- Betreuung und Förderung im akademischen Umfeld der Universität Salzburg
- Mitarbeit an einer zukunftsorientierten Forschungsagenda zur Rolle von Soft Law in der EU
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen umfassen:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben mit Darlegung des Interesses an der Stelle und dem Forschungsschwerpunkt
- Kopie der Masterarbeit oder ein Portfolio von 1–3 wissenschaftlichen Arbeiten (vorzugsweise mit Bezug zum EU-Recht oder zur finanziellen Integration)
- Zeugnisse und Nachweise (auf Englisch oder Deutsch), einschließlich einer Übersicht über absolvierte Lehrveranstaltungen
- Namen und Kontaktdaten von zwei akademischen Referenzpersonen (Professorinnen/Professoren oder erfahrene Wissenschaftler*innen, die mit den wissenschaftlichen Arbeiten der Bewerberin/des Bewerbers vertraut sind)
- Interesse an theoretischen und konzeptionellen Fragen der EU-Rechtsordnung (z. B. Normhierarchien, Informalität, Governance)
- Interesse an Themen des Finanzrechts oder angrenzender Rechtsgebiete von Vorteil
- Erste Erfahrungen mit wissenschaftlichem Arbeiten im Bereich EU Law oder Financial Regulation wünschenswert
- Bereitschaft zur Präsentation und Publikation von Forschungsergebnissen im internationalen Kontext
- Kenntnisse weiterer Fremdsprachen
Wir bieten ein Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit von mindestens € 52.865,40. Eine Überzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung ist möglich.
Die Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
- Soziale und ökologische Verantwortung: u.a. Fahrradaktionen, Kunst- und Kulturangebote, Nachhaltigkeitsinitiative „PLUS Green Campus“
- Umfangreiche finanzielle Vorteile: : u.a. zusätzliche betriebliche Altersvorsorge, Fahrtkostenzuschuss, Förderung des Klimatickets, Vergünstigungen im USI und Sprachenzentrum sowie zahlreiche corporate cooperations
- Vielfältiges Weiterbildungsangebot: u.a. laufende interne und externe Fortbildungen, Coachings, Erasmus+ staff trainings, ein Uni-Start-Programm
- Lebensphasenorientiertes Arbeiten & Freizeit: u.a. Krabbelstuben-Betreuungsplätze, Ferienprogramme, bezahlte Mittagspause
- Gesundheit und Vorsorge: u.a. Gesundheitsprogramme, Impf- und Vorsorgeaktionen, psychologische Beratungsstunden
- Weitere Benefits: Hier klicken
Die Universität Salzburg ist eine erfolgreiche und forschungsstarke Universität in Österreich, die für herausragende Leistungen in Forschung und Lehre im Bereich der (Digital) Humanities, der Lebenswissenschaften, der Nachhaltigkeit von (Gesellschafts-) Prozessen und der Verbindung von Art & Science steht. Mit den vier Leitthemen Art in Context, Development & Sustainability, Digital Life sowie Health & Mind bietet die Universität den Wissenschaftler*innen exzellente Möglichkeiten der inter- und transdisziplinären Vernetzung.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter [email protected].
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.
Allgemeine Informationen zur Arbeit an der Universität Salzburg finden Sie hier: Karriere an der Universität Salzburg
Der Fachbereich Völkerrecht, Europarecht und Grundlagen des Rechts vermittelt Studierenden zentrale Kompetenzen des juristischen Arbeitens, insbesondere im kritischen Umgang mit rechtlichen Texten sowie im analytischen Argumentieren. Darüber hinaus werden fundierte Kenntnisse zu den Grundlagen des Rechts und dessen Bezügen zur Gesellschaft, zur Europäischen Union sowie zu internationalen Organisationen und Staaten vermittelt. Das Europa- und Völkerrecht stellen dabei eigenständige und praxisrelevante Rechtsmaterien dar, die Politik, Wirtschaft und den privaten Alltag maßgeblich prägen.
Das Forschungsprojekt EUSOFTLAW befasst sich mit der Gesamtheit von Verhaltensregeln, die zwar nicht rechtsverbindlich sind, aber dennoch rechtliche und praktische Wirkungen entfalten können (vgl. Senden 2004, 112). Im Zentrum stehen die Analyse des Einsatzes und der Funktion von Soft-Law-Instrumenten – sowohl de jure als auch de facto – sowie deren Bedeutung für administrative, demokratische und gerichtliche Rechenschaftspflicht. Zudem untersucht das Projekt, wie solche Instrumente auf nationaler Ebene rezipiert und umgesetzt werden und in welchem Verhältnis sie zu bestehenden nationalen Rechtsrahmen stehen.
Webseite der Organisationseinheit
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Referenz-Nr: FB Vö/Eu/GrR / 2026 / 308