Gültig für Mitarbeiter*innen in einem Dienstverhältnis zur Stadt Wien nach der Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO95) oder der Dienstordnung 1994 (DO94):
- Berufsausbildung lt. Berufsgesetz
Gültig für alle Mitarbeiter*innen:
- In Österreich anerkannte Ausbildung zur*zum Logopäd*in gemäß MTD-Gesetz (Diplom für den gehobenen medizinisch-technischen Dienst, abgeschlossener Fachhochschul- Bakkalaureatsstudiengang Logopädie oder Anerkennungsbescheid)
- Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft oder einen Nachweis über den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
- Sie haben Freude und Interesse an einer Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens.
- Sie haben Spaß am Kontakt mit Kundinnen und Kunden bzw. Patientinnen und Patienten.
- Sie verfügen über ein hohes Maß an Lernbereitschaft.
- Sie haben sehr gute Umgangsformen und einen wertschätzenden Umgang mit allen Menschen, unabhängig von deren Herkunft und sozialer Stellung.
- Sie verfügen über ausgezeichnete Deutschkenntnisse.
Im Zuge einer Aufnahme in diese Berufsgruppe ist die Vorlage eines Immunitätsnachweises (Impfstatus) für verschiedene Impfungen erforderlich. Für eventuell anfallende Kosten durch die Erbringung des Immunitätsnachweises ist kein Ersatz durch den Wiener Gesundheitsverbund vorgesehen.