Der Arbeitnehmer wird im anzuwendenden KV für das Güterbeförderungsgewerbe Ö (Arb.) auf Basis VZ 40h/Woche aufgrund seiner Tätigkeit in die Lohnkat. 6.c) eingestuft und erhält ab Eintritt einen, freiwillig überkollektivvertraglich festgesetzten, Stundenlohn.