Die Arbeit des Geschäftsbereichs Recht der Magistratsdirektion ist sehr vielfältig und umfasst die fachliche Rechtsberatung in den Bereichen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Zivil- und Unternehmensrecht, Straf- und Arbeitsrecht, Vergaberecht sowie Finanz- und Europarecht.
Wir beantworten konkrete Rechtsfragen, erstellen Rechtsgutachten, betreuen die Dienststellen bei der Legistik, begutachten Gesetze, Verordnungen und sonstige Rechtsvorschriften, begutachten Verträge und machen Änderungsvorschläge, wirken beim Abschluss wichtiger oder schwieriger Rechtsgeschäfte mit, beraten in Fragen des Vergabewesens und wirken in Vergabekommissionen mit, führen Prozesse, begutachten strafrechtliche Sachverhalte zur Wahrung der Interessen der Stadt Wien, nehmen die Aufgaben der Disziplinaranwaltschaft wahr und bestellen Rechtsanwält*innen.