Auch 2025 können Sie wieder eine Förderung für die von uns durchgeführten Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich beantragen.
Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2025 beträgt voraussichtlich max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.