- Pädagogische Ausbildung (Absolvent*in der Pädagogischen Hochschule oder Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Erzieher*innen, Früherzieher*innen, etc.)
- Freude am Umgang mit Kindern
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- Gute Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.