- Pädagogische Ausbildung (Reife u. Diplomprüfung für Kindergärten, Lehramtsstudium, Reife- und Diplomprüfung für Sozialpädagogik) oder
- Helferlehrgang (von Vorteil)
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- Einfühlungsvermögen und liebevoller Umgang mit Kindern
- Verlässlichkeit
- gute Kommunikationsfähigkeit
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.