- Helfer*innenlehrgang von Vorteil
- Gute Deutschkenntnisse
- Freude am Umgang mit Kindern
- Flexibilität, Teamfähigkeit und Verlässlichkeit
Auch Quereinsteiger*innen sind herzlich eingeladen sich zu bewerben!
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.