Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs ist eine der größten Selbsthilfeorganisationen in Österreich. Eigenständigkeit und Unabhängigkeit in der Lebensgestaltung sowie steigende Lebensqualität für alle sehbehinderten und blinden Menschen in Österreich sind unsere Ziele.
Wir suchen ab sofort für Wien:
Beim Showdown, auch Blindentischtennis genannt, geht es darum, mittels eines rasselnden Balles auditiv zu erkennen, wo sich der Ball auf dem Spielfeld befindet und versucht, mittels Schläger den Ball in das gegnerische Tor zu befördern. Der Spieltisch schaut einem Airhockey-Tisch in einer Spielhalle sehr ähnlich - nur mit einer höheren Bande und einem Brett in der Mitte, welches etwas höher platziert ist. Das Spiel wird von blinden, sehbehinderten und sehenden Personen gespielt und neue Mitspieler sind jederzeit herzlich willkommen.
Zu beachten ist, dass die Geräuschkulisse beim Spielen sehr laut ist und abhängig von der Schärfe des Schlages es auch lauter werden kann. Daneben braucht man in der Umgebung auch eine gewisse Ruhe, da man sonst den Ball nicht gut hören kann, da man mit einer Dunkelbrille spielt, also blind nur nach Gehör spielt. Interessiert?
-
Interesse an der Blindensportart
-
menschlicher, fairer und sozialer Umgang
-
Deutsch C1
Wir freuen uns schon, Näheres über Sie zu erfahren! Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung einschließlich Lebenslauf mit Foto per E-Mail an Herrn Maximilian Reutterer:
[email protected]
In unserem Freiwilligen-Wegweiser finden Sie alle Informationen.
Freiwillige Mitarbeitende werden als förderndes Mitglied aufgenommen und verfügen daher über eine Haftpflichtversicherung, für eventuelle Schäden, die im Rahmen einer freiwilligen Tätigkeit verursacht werden. Freiwillig Mitarbeitende haben Schäden möglichst rasch der Freiwilligenkoordination bzw. in deren Abwesenheit dem Vorstand zu melden. Es sind nur Tätigkeiten im Rahmen der Hilfsgemeinschaft versichert, nicht Tätigkeiten aufgrund privater Vereinbarungen.
Freiwillig Mitarbeitende sollten aus Versicherungsgründen innerhalb ihrer Freiwilligentätigkeit private PKWs nicht zum Transport von Mitgliedern nutzen. Wird der PKW dennoch benutzt, geschieht dies auf eigene Gefahr.
Freiwillige werden von der Hilfsgemeinschaft nicht unfallversichert. Eine private Unfallversicherung ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.