Gültig für Mitarbeiter*innen mit einem Dienstverhältnis zur Stadt Wien nach der Vetragsbedienstetenordnung 1995 oder der Dienstordnung 1994:
Sie verfügen über eine Reifeprüfung
oder
Sie haben den Aufstiegslehrgang (On the way to B) bereits absolviert
oder
Sie sind aufgrund eines bereits absolvierten Karriereweges mit abgeschlossener, kaufmännischer Berufsausbildung und einer facheinschlägigen Berufserfahrung als Fachbedienstete*r des Verwaltungsdienstes in der Verwendungsgruppe B eingereiht.
Karriereweg:
Für einen noch nicht absolvierten Karriereweg gelten für den Zugang zu den höheren Verwendungen die entsprechenden Vorgaben.
Gültig für externe Bewerber*innen, sowie Mitarbeiter*innen, die bereits in einem Dienstverhältnis zur Stadt Wien nach dem Wiener Bedienstetengesetz (W-BedG) beschäftigt sind:
Basiszugang:
Sie verfügen über eine Reifeprüfung oder eine gleichwertige Ausbildung
Der Basiszugang laut Zugangsverordnung kann ersetzt werden durch:
Gültig für alle Mitarbeiter*innen:
- Sie haben eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Bereich einer Haus- bzw. Immobilienverwaltung