- Pädagogische Ausbildung von Vorteil (Absolvent*innen der Pädagogischen Hochschule od. Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Erzieher*innen, etc.)
- Bewegungsfreude und/oder Erfahrung im Bereich spielerische Bewegungsangebote für Kinder von Vorteil
- Flexibilität und Selbständigkeit
- Freude im Umgang mit Kindern
- Zuverlässigkeit
- EDV-Kenntnisse
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden