Gültig für Mitarbeiter*innen in einem Dienstverhältnis zur Stadt Wien nach der Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO95) oder der Dienstordnung 1994 (DO94):
- Sie haben eine abgeschlossene Lehre im kaufmännischen Bereich oder einen Abschluss der Handelsschule
Gültig für Mitarbeiter*innen mit einem Dienstverhältnis zur Stadt Wien nach dem Wiener Bedienstetengesetz (W-BedG):
- Sie verfügen über einen fachlich einschlägigen Lehrabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung
Gültig für alle Mitarbeiter*innen:
- Sie haben Freude und Interesse an einer Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens
- Sie haben Spaß am Kontakt mit Kund*innen bzw. Patient*innen
- Sie verfügen über ein hohes Maß an Lernbereitschaft
- Sie haben sehr gute Umgangsformen und einen wertschätzenden Umgang mit allen Menschen, unabhängig von deren Herkunft und sozialer Stellung
- Sie bringen sehr gute EDV-Kenntnisse mit
- Sie verfügen über sehr gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse
Im Zuge einer Aufnahme in diese Berufsgruppe ist die Vorlage eines Immunitätsnachweises (Impfstatus) für verschiedene Impfungen erforderlich. Für eventuell anfallende Kosten ist kein Ersatz durch den Wiener Gesundheitsverbund vorgesehen.