Die Anstellung erfolgt im Rahmen des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich in der VWG 7. Das Mindestgehalt beträgt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung (37 Wochenstunden) brutto EUR 3.718,39 (inkl. SEG Zulage, EEZG und Leiterzulage). Die tatsächliche Einstufung ergibt sich aus den anrechenbaren Vordienstzeiten.