Bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen gilt ein Mindestbruttolohn von EUR 2.426,23 (14x p.a.) für Quereinsteiger:innen; für branchenbezogene Facharbeiter:innen gilt ein Mindestbruttolohn von EUR 2.784,29 (14x p.a.). Abhängig von Qualifikation und Berufserfahrung ist die Bereitschaft zu einer Überzahlung vorhanden.