100 %
2 Fixstellen
Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Bescheiden in:
- allen bundes- und landesgesetzlich geregelten Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen gem. Art. 130 B-VG sowie über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in diesen Angelegenheiten
- administrativrechtlichen Verwaltungsverfahren im Sinne des Art. 130 B-VG sowie über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in diesen Angelegenheiten
Entscheidung über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens:
- einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze
- einer Auftraggeberin oder eines Auftraggebers in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens
Entscheidung über Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten der öffentlich Bediensteten.
Tätigkeiten in Wahrnehmung dieser Aufgaben:
- Durchführung von Ermittlungsverfahren
- Leitung öffentlicher mündlicher Verhandlungen
- Entscheidungen über Anträge in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens
- Ausarbeitung von Erkenntnissen und Beschlüssen
- Durchführung von Revisionsvorverfahren beim VwGH
- Normprüfungsverfahren vor dem VfGH
Ausbildung
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an einer österreichischen Universität und
- eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung (Nachweis) in einem Beruf, für den der zuvor angeführte Studienabschluss vorgeschrieben ist und
- eine für die Ausübung dieses Rechtsberufes anerkannte staatliche Prüfung (z.B. Richteramtsprüfung, Verwaltungsdienstprüfung, Rechtsanwalts- bzw. Notariatsprüfung) oder eine Lehrbefugnis an einer österreichischen Universität in einem in die Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts fallenden Fachgebiet (Nachweis)
Fachliche Kompetenzen
- Umfassende juristische Kenntnisse insbesondere in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren
- Erfahrung im effizienten und effektiven Führen von Verfahren und Verhandlungen
- Erfahrung im selbstständigen Treffen von Entscheidungen mit klaren und verständlichen Begründungen
Persönliche Kompetenzen
- Entscheidungsfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Zielstrebigkeit
- Persönliche Integrität
- Sicheres Auftreten
- Kommunikationsfähigkeit
- Ausdauer, Belastbarkeit, Konzentrationsfähigkeit
- Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
- Fortbildungsbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Erfahrungen in wesentlichen vom Landesverwaltungsgericht Steiermark zu vollziehenden Rechtsgebieten
Bitte laden Sie ergänzend zur Beurteilung der fachlichen Befähigung einen juristischen Schriftsatz neueren Datums (Bescheid, Beschwerde, Revision, Rechtsgutachten) hoch.
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen eine aktuelle Strafregisterbescheinigung.
Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsschema ST oder Dienstklassensystem mit Anspruch auf eine Verwendungszulage. Das Mindestentgelt laut Gehaltsschema beträgt monatlich € 7.187,20 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100 %. Berufserfahrung wird gegebenenfalls durch die Anrechnung von Vordienstzeiten und einer damit verbundenen höheren Einstufung im Gehaltsschema berücksichtigt.
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Das Land Steiermark als Dienstgeber strebt eine ausgeglichene Geschlechterquote in allen Verwendungs-/Funktions- und Entlohnungsgruppen an. Zur Erreichung dieses Ziels lädt das Land Steiermark qualifizierte Personen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Eignung werden Frauen in männlich dominierten Arbeitsbereichen und Männer in weiblich dominerten Arbeitsbereichen bevorzugt aufgenommen.