Ausbildung: Du bist ausgebildete/r Kfz-Techniker:in.
§ 57a-Befähigung: Du hast die Berechtigung zur § 57a-Fahrzeugüberprüfung.
Erfahrung: Du hast bereits einige Jahre Berufserfahrung als Kfz-Techniker:in.
Kundenorientierung: Du gehst souverän mit Fahrzeugen unterschiedlicher Marken um.
Qualitätsbewusstsein: Du arbeitest gewissenhaft und legst Wert auf hohe Qualität.
Sprachkenntnisse: Du beherrschst Deutsch sehr gut.
Verlässlichkeit: Du hast einen einwandfreien Leumund.
Führerschein: Du besitzt den Führerschein der Klasse B.
Präsenzdienst: Dein Präsenzdienst ist abgeleistet.