- Ausbildung bzw. Erfahrung im sozialen und/oder (sonder-)pädagogischen Bereich
- Erfahrung in der Nachhilfe und im Umgang mit Kindern, Jugendlichen
- hohe soziale Kompetenz
- zeitliche / örtliche Flexibilität
- Führerschein B und eigener PKW
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.