- Reife- u. Diplomprüfung für Kindergärten u. Horte oder abgeschlossenes Lehramtsstudium oder Reife- u. Diplomprüfung für Sozialpädagogik
- Mind. 2-jährige Praxis als pädagogische Fachkraft in einem Hort
- Freude am Umgang mit Kindern
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- Gute Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Hohe Führungs- und Sozialkompetenz
- EDV-Anwenderkenntnisse
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.