Gültig für Mitarbeiter*innen in einem Dienstverhältnis zur Stadt Wien nach der Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO95) oder der Dienstordnung 1994 (DO94):
- Berufsausbildung lt. Berufsgesetz
Gültig für alle Mitarbeiter*innen:
- Sie verfügen über eine abgeschlossene, in Österreich anerkannte Ausbildung als Biomedizinische*n Analytiker*in gemäß MTD-Gesetz (Diplom für den gehobenen medizinisch-technischen Dienst, abgeschlossener Fachhochschul-Bakkalaureats-Studiengang Biomedizinische Analytik Alternativ: Nostrifikationsbescheid)
- Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft oder einen Nachweis über den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
- Sie haben einen aktuellen Eintrag im Gesundheitsberuferegister
- Sie zeigen fachspezifisches Engagement und verfügen über ein hohes Maß an Lernbereitschaft
- Sie sind verantwortungsbewusst, arbeiten genau, selbständig und flexibel
- Sie haben sehr gute Umgangsformen und einen wertschätzenden Umgang mit allen Menschen, unabhängig von deren Herkunft und sozialer Stellung.
- Sie haben Freude und Interesse an einer Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens.
Zusätzlich gilt für Bewerber*innen, die noch nicht bei der Stadt Wien beschäftigt sind:
- Sie verfügen über ausgezeichnete Deutschkenntnisse.
Im Zuge einer Aufnahme in diese Berufsgruppe ist die Vorlage eines Immunitätsnachweises (Impfstatus) für verschiedene Impfungen erforderlich. Für eventuell anfallende Kosten durch die Erbringung des Immunitätsnachweises ist kein Ersatz durch den Wiener Gesundheitsverbund vorgesehen.