Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten
Freude am Umgang mit Kindern
Flexibilität und Teamfähigkeit
Gute Kommunikationsfähigkeit
Zuverlässigkeit
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.