- Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten mit Zusatzqualifikation Früherziehung
- Mind. 2-jährige Praxis als Pädagog*in in einer Krabbelstube
- Einfühlungsvermögen und Geduld im Umgang mit Kindern
- EDV-Anwenderkenntnisse
- Teamfähigkeit
- Flexibilität
- Gute Kommunikationsfähigkeit
- Kreativität
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.