- Pädagogische Ausbildung (Absolvent*in der Pädagogischen Hochschule oder Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Erzieher*innen, etc.)
- Einfühlungsvermögen und liebevoller Umgang mit Kindern
- Praxis von Vorteil
- Flexibilität und Selbstständigkeit
- Teamfähigkeit
- gute Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden