- Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten und Horte oder abgeschlossenes Lehramtsstudium oder Reife- und Diplomprüfung für Sozialpädagogik
- mind. 2-jährige Praxis in einem Hort
- Flexibilität
- Teamfähigkeit
- gute Kommunikationsfähigkeit
- gute EDV-Anwenderkenntnisse
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.