Die Stadtgemeinde Klosterneuburg sucht jeweils eine Stützkraft (m/w/d) für folgende Standorte:
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Kindergarten Weidling (20 Wochenstunden) ab September 2026
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Mittelschule Langstögergasse (20 Wochenstunden) ab September 2026
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Kindergarten Käferkreuzgasse (24 Wochenstunden) ab Oktober 2026
Sie sind interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Aufgaben:
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Unterstützung der Pädagogen für einen geordneten Ablauf in der Bildungszeit
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Unterstützung der Freizeitpädagogen im Rahmen der Nachmittagsbetreuung
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Unterstützung der Kinder in der Alltagsroutine
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kleine Reinigungen
Ihr Anforderungsprofil:
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Freude im Umgang mit Kindern
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Perfekte Deutschkenntnisse
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Berufserfahrung wünschenswert
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Soziale Kompetenz
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Stressresistenz
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Einwandfreies Vorleben
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Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Wir bieten Ihnen:
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Teilzeitbeschäftigung
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Wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
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Versicherung bei der BVAEB
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6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
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Weitere Benefits
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Bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
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Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 in der Verwendungsgruppe P1 (Elementar- und sozialpädagogischer Dienst); Bruttomonatsgehalt derzeit mind. € 1.293,70 (20 Wochenstunden) bzw. mind. € 1.552,40 (24 Wochenstunden).
Bewerbung
Richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Geburtsurkunde (Kopie), Meldenachweis (Kopie), Nachweis der Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Ausbildungs- und Verwendungszeugnisse (Kopie)
bis spätestens 17.07.2026
an:
Stadtgemeinde Klosterneuburg, Personalabteilung,
in Papierform: Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg,
per E-Mail: [email protected]
oder per Online-Formular
#wirsindstadt
Nähere Auskünfte erteilt die Referatsleiterin, Frau Helmich, Tel.: 02243/444-220.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.