Eine zentrale Aufgabe der Abteilung liegt in der nationalen und internationalen
Koordination in den einzelnen Zweigen und insbesondere in Querschnittsmaterien,
wie z.B. Rehabilitation und Pflege, im Rahmen von allgemeinen Bestimmungen des
internationalen Rechts, wie z.B. persönlicher und sachlicher Geltungsbereich,
Gleichbehandlung und Gleichstellung.
Mitarbeiter:innen aus der Abteilung IESV sind Mitglieder in diversen Gremien und
Arbeitsgruppen auf EU-Ebene und vertreten in dieser Funktion sowohl die
österreichische Sozialversicherung als auch – in bestimmen Gremien wie der
Technischen Kommission und dem Rechnungsausschuss - das Bundesministeriums
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Ihre wahrzunehmenden Aufgabenfelder sind unter anderem:
Koordinierung der österreichischen Sozialversicherungsträger bei der
Umsetzung der bilateralen und multilateralen Sozialversicherungsabkommen
sowie des EU-Rechts
Kommunikation mit in- und ausländischen Sozialversicherungsträgern und
Behörden sowie mit Unternehmen und Privatpersonen. Klärung von allgemeinen
und speziellen Auslegungs- und Anwendungsfragen
Fachliche Vor- und Nachbearbeitung von Besprechungen mit ausländischen
(Verbindungs-)Stellen sowie Teilnahme an diesen im In- und Ausland
Fachanalysen zu Regelungen und Grundsatzfragen im zwischenstaatlichen
Bereich
Ihr Profil
Für die Stelle wird entweder ein Studium der Rechtswissenschaften oder eine
mindestens zwei- bis dreijährige praktische Berufserfahrung bei einem SV-Träger
vorausgesetzt. Zudem werden fundierte Kenntnisse des nationalen
Sozialversicherungsrechts sowie ausgezeichnete Englischkenntnisse erwartet.
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen sehr gute Präsentations- und
Moderationstechniken, ein hohes Maß an Selbstmanagement, Analysevermögen und
Dienstleistungs- und Kundenorientierung.