- Vorzugsweise pädagogische Ausbildung
- Freude am Umgang mit Kindern
- Zuverlässigkeit
- Flexibilität
- Teamfähigkeit
- gute Kommunikationsfähigkeit
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.