Das Grundgehalt gem. o.g. Einstufung des Kollektivvertrags §54 VwGr.IIIb beträgt EUR 3.131,30 auf Basis Vollzeit. Das tatsächliche Gehalt wird in Abhängigkeit von Berufserfahrung und Qualifikation festgelegt
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Spannendes und vielseitiges Arbeitsumfel- d
Raum für Kreativität und Eigeninitiativ- e
Weiterbildungs- und Vernetzungsmöglichkeite- n
Mitarbeit in einem motivierten und humorvollen Tea- m
Eigenständiges Aufgabenumfel- d
Selbstständiges Arbeiten in einem sehr gut ausgestatteten Büro sowie Homeoffice im Ausmaß bis zu 50 - %
Die Stelle ist ab 15. Juni 2026 zu besetzen und vorerst auf 6 Monate befristet mit Option auf Entfristung. Das Beschäftigungsausmaß (30 bis 35 Wochenstunden) erfolgt in Abstimmung mit dem/der Vorgesetzten.
Wenn Sie sich von dieser Ausschreibung angesprochen fühlen und Teil des Kommunikationsteams der Universität Wien (Link auf
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