Für die ausgeschriebene Position gilt grundsätzlich ab Mai 2025 ein KV-Mindestlohn von monatlich € 2.550,09 brutto. Bei entsprechender Qualifikation und Erfahrung ist eine Bereitschaft zur Überzahlung gegeben. Der anzuwendende Kollektivvertrag ist jener für Arbeiter der holzverarbeitenden Industrie.