Ausbildungsvoraussetzungen
für sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
der Stadt Wien
Gemäß § 6 WKJHG muss das Fachpersonal in sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
Fachliche Anforderungen
Sozialpädagog:in mit bundesweiter Anerkennung (z.B. Kolleg für Sozialpädagogik)
FH für Soziale Arbeit 1 inklusive Vorgängerausbildungen (z.B. DSA)
Sozialpädagogische Fachbetreuer:in in der Kinder- und Jugendhilfe gem. Oö. SBG
(ausschließlich FH-LG)
Studium Bildungs- bzw. Erziehungswissenschaften2
Studium Pädagogik2
Studium Sozialpädagogik2
Akad. Sozialpädagog:in FH St.Pölten
MA Sozialpädagogik &Sozialmanagement (Arge Bildungsmanagement)
Akad. Sozialpädagog:in und Sozialmanager:in mit Vorbildung3 (Arge Bildungsmanagement)
Studium Psychologie2
Psychotherapeut:in4
Diplom-Sozialbetreuer:in4
Absolvent:innen einer anerkannten gleichwertigen Ausbildung, die in einem anderen
Staat erworben wurde
Personen, die keine der angeführten Ausbildungen aufweisen, können gem. § 6 Abs.5 WKJHG
befristet für den Zeitraum von 5 Jahren beschäftigt werden, sofern sie berufsbegleitend die
erforderliche Ausbildung machen und diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen
__________________________________________________
1 Mindestniveau Bachelorstudium, Masterstudien Soziale Arbeit auf Basis eines (Bachelor)Studiums einer sonstigen
Bezugswissenschaft berechtigen ebenfalls zur Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft
2 Diplomstudium, Bachelorstudium oder Masterstudium an einer österr. Universität
3 erforderliche Vorbildung: Pflichtschullehrer:in (Dipl.Päd.,BEd,), Elementarpadagog:in, BA Psychologie, BA
Psychotherapiewissenschaften, Lebens-und Sozialberater:in, Dipl.Sozialbetreuer:in
4 mit Genehmigung auf Nachsicht durch die Kinder-und Jugendhilfe Wien