- Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten und Horte oder abgeschlossenes Lehramtsstudium oder Reife- und Diplomprüfung für Sozialpädagogik
- Freude am Umgang mit Kindern
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- Gute Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
Auch Bewerber*innen mit dem erfolgreichen Abschluss einer höheren oder mindestens dreijährigen mittleren Schule sind herzlich eingeladen sich zu bewerben.
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.