- Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten und Horte und Diplomprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung oder Inklusive Elementarpädagogik oder
- Reife-und Diplomprüfung für Sozialpädagogik und Diplomprüfung für Inklusive Sozialpädagogik oder
- Ablegung einer Lehramtsprüfung mit dem Schwerpunkt Heilpädagogik, Sonderpädagogik oder Inklusive Pädagogik oder
- Absolvierung des ehemaligen Lehramtstudiums Sonderschule
- Flexibilität Teamfähigkeit
- gute Kommunikationsfähigkeit
- gute EDV-Anwenderkenntnisse
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.