- Befähigungsprüfung für Kindergärtner*innen
- Als Krabbelstubenpädagog*in eine Zusatzqualifikation in Früherziehung
- Freude am Umgang mit Kindern
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- Gute Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- EDV-Anwenderkenntnisse
Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.